Die Angaben zum Schaden haben vollständig und wahrheitsgetreu zu erfolgen.

Schäden, welche erst nach der Instandstellung gemeldet werden, können abgelehnt werden.

Sofortmassnahmen mit dem Ziel der Schadenminderung sind, sofern sinnvoll und verhältnismässig, in jedem Fall einzuleiten. Im Falle polizeilicher Ermittlungen sind Handlungen am Schadenplatz untersagt, bis die Freigabe durch die Behörden erfolgt. Nach Eingang der Schadenmeldung werden wir Sie über das weitere Vorgehen informieren.

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Hinweis: Bei Diebstahl bitten wir Sie, uns eine Kopie der Polizeimeldung beizulegen. Diese Meldung ist in jedemfall vorgängig vorzunehmen.

Datenschutzbestimmungen

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